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Carbon Leakage

Carbon Leakage bezeichnet allgemein die Verlagerung von Produktionsprozessen und damit auch CO2-Emissionen aufgrund von Wettbewerbsnachteilen ins Ausland. Um eine solche Verlagerung zu verhindern, bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen nach dem BECV und der Strompreiskompensation.


Unsere Teams unterstützen Sie bei der Antragsstellung hinsichtlich...

 

 

 

BECV

Seit dem 01. Januar 2021 gilt in Deutschland das im Zuge des Klimaschutzpakets der Bundesregierung erlassene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Hierbei haben die Inverkehrbringer der dem BEHG unterfallenden Energieträger Emissionszertifikate zu erwerben. Die Inverkehrbringer legen die Mehrkosten im Anschluss auf ihre Abnehmer um und erhöhen damit auch die Energiekosten von Unternehmen.

Zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen ist zum 03. August 2021 die sog. Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) in Kraft getreten. Danach sollen Unternehmen, die einem der Wirtschafzweige auf der Sektorenliste der BECV angehören (siehe hier), eine teilweise Entlastung von den der durch das BEHG entstehenden Zusatzkosten in Anspruch nehmen können.

 


 

 

 

Strompreiskompensation

Stromkunden entstehen indirekte CO2-Kosten, da Stromerzeuger die Kosten für Emissionsberechtigungen über den Strompreis an ihre Kunden weitergeben. Pro MWh Strom werden durchschnittlich 0,4 t/CO2 emittiert. Je nach Zertifikatspreis entspricht dies indirekten Zusatzkosten von 9-35 Euro/MWh.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gegenüber solchen mit Standorten außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs der EU-Emissionshandelsrichtlinie zu erhalten, können in einigen Wirtschaftssektoren und Teilsektoren die Stromkosten für stromintensive Produktionsprozesse kompensiert werden.

 

 

Zur Abschätzung Ihrer möglichen Entlastungshöhe nach dem BECV verwenden Sie unseren BECV Rechner.


Gerne stehen wir Ihnen bei den Antragsverfahren zur Vermeidung von Carbon Leakage als erfahrener Partner zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne wissen, wenn wir Sie in diesem Bereich unterstützen dürfen und wenn Sie Fragen haben.