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Quo vadis EEG-Umlage?

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Vorgezogenes Ende der EEG-Umlage

Die Bundesregierung hat am 08. März einen Gesetzentwurf des Wirtschaftsministers Robert Habeck beschlossen, der die Verbraucher angesichts der horrenden Energiepreise durch das Vorziehen der EEG-Umlagen-Abschaffung zu entlasten sucht.

Während die Abschaffung noch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen der Ampel- Parteien für Anfang 2023 geplant war, soll die EEG-Umlage nun bereits ab dem 01. Juli 2022 auf 0 Cent / kWh reduziert werden. Die Förderung der Erneuerbaren Energien soll dann nicht mehr durch die Umlage, sondern direkt aus dem Bundeshaushalt, insbesondere durch die Einnahmen des nationalen Emissionshandels, finanziert werden.

 

Das Ende der Besonderen Ausgleichsregelung?

Fraglich erscheint ferner, wie es mit der Antragstellung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes weitergeht. Da der Antrag auf Umlagenbegrenzung stets für das Folgejahr zu stellen ist, entfällt möglicherweise die Erforderlichkeit der Antragsstellung zum 30.06.2022. Dies gilt in jedem Fall nicht für die Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Haftungsumlage, da diese Stand heute nicht entfallen bzw. aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat insoweit bereits darauf hingewiesen, dass sich das Antragsverfahren bezüglich der KWKG-Umlage und der Offshore- Haftungsumlage in diesem Jahr nicht verändern wird.

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