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Ölembargo und Gasmangellage

Die Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf ein Öl-Embargo gegen Russland geeinigt. Es wurde beschlossen die Importe über den Seeweg bis Ende des Jahres einzustellen. Darüber hinaus haben sich Polen und Deutschland per Protokolleintrag zusätzlich dazu verpflichtet auf Öl Importe durch die Druschba-Pipeline zu verzichten. Weitestgehend ausgenommen von dem Embargo sind die Staaten Tschechien, Ungarn und die Slowakei. Sie werden weiter über die Druschba-Pipeline mitrussischem Öl versorgt. Insgesamt werden somit die Öl-Importe der EU aus Russland bis Ende 2022 um ca. 90 Prozent reduziert. Als Reaktion auf das Öl-Embargo stieg der Preis am Folgetag auf den höchsten Wert der letzten zwei Monate. Ein Embargo für russisches Erdgas wurde weiterhin nicht beschlossen.

Am 23. Juni 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)am 22. Juni 2022 die sog. Alarmstufe in Deutschland verkündet. Die Konsequenzen der Alarmstufe unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von denen der ersten Frühwarnstufe, die zuständigen Marktakteure agieren weiterhin eigenverantwortlich mit ihrem Instrumentarium insbesondere gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Allerdings kann beispielsweise ein Verbot der Stromgewinnung aus Gas ausgesprochen werden. Des Weiteren kann ein gesetzliches Preisanpassungsrecht bei Erdgaskäufen entstehen. Das einseitige Preisanpassungsrecht des Versorgers auf ein „angemessenes Niveau“ besteht, wenn die Alarm- oder Notfallstufe ausgerufen wurde und eine „erhebliche Reduzierung der Gesamterdgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt (durch die BNetzA) wurde. Zu beachten ist zudem, dass nur die Mehrkostender Ersatzbeschaffung für das zu liefernde Erdgas weitergereicht werden dürfen. Von diesem Preisanpassungsmechanismus, nach § 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), macht die Bundesregierung vorerst noch nicht Gebrauch.

Die Bundesregierung wird etwaige Kohlekraftwerke als Gasersatz-Reserve wiedereinrichten. Für den schon zu erwartenden Eintritt dieser Situation hat das BMWK vorab Kraftwerksbetreiber kontaktiert, um die Veranlassung weiterer nötiger Vorgehensweisen zu erbitten. Das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, welches die Möglichkeit des Abrufes der Gasersatz-Reserve vorsieht, befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Insbesondere ist geplant und auch schon von der Bundesnetzagenturangekündigt – allerdings noch nicht von der Bundesregierung in der Praxis umgesetzt –,dass spätestens diesen Sommer ein sog. „Gasauktionsmodell“ starten soll, welches vor allem den Gasverbrauchern im Bereich der Industrie den Anreiz geben soll, mit dem(noch) vorhandenen Gas entsprechend zu haushalten. Weitere Schritte werden in den nächsten Wochen bekanntgegeben. Die rechtliche Grundlage dieses Anpassungsmechanismus ist in § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) geregelt. Für eine praktische und rechtskonforme Durchführung dieses Mechanismus, ist eine durch die Bundesnetzagentur festzustellende erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge in Richtung Deutschlang erforderlich. Letzteres erfolgt mittels Verkündung im Bundesanzeiger, sodass es faktisch zu einer stetigen Abnahme der gesamten Gasimportmengen kommen muss. Am 11. Juli 2022 findet eine entsprechende Wartung für Nordstream 1 statt, dessen Durchführung 10 Tagebeanspruchen wird und daher für diese Zeitraum kein Gas über die entsprechende Leitung nach Deutschland eingeliefert werden kann. Daraus ist zu prognostizieren, dasss ich die Gasversorgungslage in kommender Zeit weiterhin verschlechtern wird und daher entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Das Risiko durchsteigende Preise ist unklar, da die Preise trotz Koppelung an Bezugskosten nach oben nicht begrenzt sind.

Sollte mit den Maßnahmen der Netzbetreiber keine ausreichende Systemstabilität erreicht werden können, wird die dritte und letzte Stufe des Notfallplans, die Notfallstufe, ausgerufen. Auf dieser Stufe kann der Staat durch die BNetzA in den Markt eingreifen und zum Beispiel die Reduktion des Gasverbrauches bestimmter Endverbraucher oder die Abschaltung von Teilen der Industrie anordnen.

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