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Neuerungen im nationalen Emissionshandel

Referentenentwurf eines weiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Am 25. Mai 2022 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzesvor. Ziel des Gesetzes ist es, neben den bisherigen sog. Hauptbrennstoffen – wie Benzin, Diesel und Erdgas – nun auch die vom BEHG umfassten weiteren Brennstoffe –wie insbesondere Kohle und Abfall – ab 2023 in das nationale Emissionshandelssystem zu implementieren und entsprechende Ausgestaltungen gesetzlich zu manifestieren.

Probleme erkennt der Gesetzgeber hinsichtlich des Grundsatzes, dass diejenigen Akteure als berichts- und abgabepflichtig erklärt werden, bei denen ein energiesteuerrechtlicher Anknüpfungstatbestand besteht. Da sich dieser nur eingeschränkt auf die weiteren Brennstoffe übertragen lässt, sind insoweit Anpassungen vorgesehen. So soll sowohl der Begriff des „Inverkehrbringens“ als auch der Begriff des „Verantwortlichen“ jeweils brennstoffspezifisch ausgestaltet werden.

Ferner sollen auch die Regelungen zur Datenübermittlung zwischen der zuständigen Behörde und anderen Behörden zum Zwecke der Überprüfung der emissionshandelsrechtlichen Verpflichtungen angepasst werden.

Antragsfristen BECV

Beihilfeanträge sind für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2030 laut Leitfaden jeweils bis zum 30.06. (materielle Ausschlussfrist) des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der DEHSt zu stellen, vgl. auch § 13 Abs. 1 BECV.

Nicht abschließend geklärt scheinen weiterhin die beihilfeberechtigten Sektoren. Dementsprechend wurden zahlreiche Anerkennungsverfahren eingeleitet, von denen auch die envistra GmbH vier betreut.

Neue browserbasierte Plattform

Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat eine neue Plattform für die CO2-Berichterstattungspflichten vorgestellt. Startschuss der neuen Plattform war der 11. Mai. Bis zum 31. Juli müssen die von Berichterstattungspflichten betroffenen Unternehmendort erste Berichte einreichen oder aber andere Dienstleister benennen.

Sofern Sie Fragen zum Fortgang der Gesetzesnovellierung oder der Antragstellung beider DEHSt haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.