Der Start des erweiterten Emissionshandels für die Sektoren Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) wird nach der politischen Einigung der EU-Umweltminister voraussichtlich um ein Jahr auf 2028 verschoben. Die Entscheidung ist Teil des Kompromisses im Rahmen der intensiven Verhandlungen der 27 Mitgliedstaaten zum EU-Klimaziel 2040 und dem künftigen globalen Klimabeitrag der Europäischen Union und wurde im November 2025 politisch vereinbart. Auch wenn die Verständigung noch keine formale Gesetzesänderung darstellt, gilt eine Anpassung der Richtlinie (EU) 2023/959 als sehr wahrscheinlich.
Fortführung des nationalen Emissionshandelssystems im Jahr 2027
Mit der Verschiebung des EU-ETS 2 verlängert sich die Übergangsphase zwischen dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach BEHG und dem neuen europäischen System um ein weiteres Jahr. Nach der geltenden Rechtslage bleibt das BEHG im Jahr 2027 vollständig anwendbar. Die Übergangsvorschrift in § 24 BEHG knüpft das Ende der nationalen Berichtspflichten und Abgabepflichten ausdrücklich daran, dass die betroffenen Brennstoffe in das europäische System übergehen. Erfolgt dieser Übergang erst im Jahr 2028, bleiben alle Regelungen des BEHG für 2027 bestehen. Für Unternehmen bedeutet dies ein weiteres Jahr mit nationaler CO2-Bepreisung, Emissionsberichterstattung und Abgabe nationaler Zertifikate.
Zeitplan und Übergangsphase bis zum Start 2028
2026: Im Jahr 2026 gilt weiterhin der gesetzlich festgelegte Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Diese Vorgabe ergibt sich aus § 10 Absatz 2 BEHG. Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt die Zertifikatsvergabe im nationalen System über Versteigerungen innerhalb dieses Korridors. Die Berichtspflichten und die Abgabepflicht nationaler Zertifikate bestehen unverändert bis zum Jahresende.
2027: Im Jahr 2027 wird das nationale Emissionshandelssystem voraussichtlich vollständig fortgeführt. Die Preisbildung erfolgt nicht mehr über Festpreise oder einen Preiskorridor, sondern über den in der Brennstoffemissionshandelsverordnung vorgesehenen marktorientierten Mechanismus. Rechtsgrundlage ist § 10 Absatz 3 BEHG, der auf den mengengewichteten Durchschnittspreis der EU-ETS-Auktionen nach § 10 Absatz 1 TEHG verweist. Diese Preisreferenz wird quartalsweise aktualisiert und berücksichtigt jeweils das vorletzte Quartal der EU-ETS-1-Auktionen. Eine nationale Mengenbegrenzung im Sinne eines Cap besteht in diesem Modell nicht, da die Verordnung ausdrücklich keine Ober- oder Untergrenzen vorsieht. Zusätzlich gibt es auf Bundesebene die politische Absicht, den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro auch für 2027 weiterzuführen. Eine gesetzliche Umsetzung dieser Verständigung liegt jedoch noch nicht vor, sodass rechtlich weiterhin die marktorientierte Preisbildung nach § 10 Absatz 3 BEHG maßgeblich ist.
2028: Ab dem 1. Januar 2028 startet das EU-ETS 2. Damit wird das bisherige nationale System schrittweise ersetzt. Die Verpflichtung zur Abgabe von Zertifikaten nach BEHG entfällt mit dem Eintritt in das europäische System gemäß der Übergangsregelung in § 24 Absatz 1 BEHG. Das EU-ETS 2 basiert vollständig auf Auktionen nach Art. 30f der Richtlinie (EU) 2023/959 und umfasst die Sektoren Gebäude, Straßenverkehr, Energiewirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Bauwesen. Die Gesamtmenge der Zertifikate unterliegt ab 2028 dem erhöhten linearen Reduktionsfaktor von 5,38 Prozent, geregelt in Art. 30c. Zusätzlich greift eine Marktstabilitätsreserve sowie ein Frontloading von 30 Prozent zusätzlicher Zertifikate im Startjahr nach Art. 30h, um eine stabile Preisentwicklung sicherzustellen. Die erste Abgabefrist im neuen System ist der 31. Mai 2029 für die Emissionen des Kalenderjahres 2028.
Ausblick
Vor dem Hintergrund der politischen Entwicklung empfiehlt es sich, die europäischen Gesetzgebungsprozesse aufmerksam zu beobachten und die internen Prozesse frühzeitig an den verschobenen Systemstart anzupassen. Unternehmen sollten ein weiteres volles BEHG-Jahr einplanen und gleichzeitig Vorbereitungen für die Integration in das EU-ETS 2 ab 2028 treffen.
Bei Fragen zu Berichtspflichten, Zertifikaten oder Auswirkungen des Systemwechsels unterstützen wir Sie gerne.