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Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) - Auszahlungshöhe und Verlängerung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte bereits Anfang Oktober eine Verlängerung des Förderzeitraums im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022 auf seiner Website unter vorbehaltlicher Genehmigung der Europäischen Kommission angekündigt. Die materielle Ausschlussfrist für die Phase 1 wird folglich ebenfalls auf den 31.12.2022 verlängert. Jedoch hat das BAFA noch kein aktualisiertes Merkblatt zum EKDP veröffentlicht. Die monatlichen Förderanträge für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2022 können hingegen seit dem 16.12.2022 im Portal gestellt werden.
Ferner hat das BAFA veröffentlicht, dass bis einschließlich 30.11.2022 in Summe nur 133 Mio. EUR für die EKDP-Anträge bewilligt wurden. Dies entspricht gerade einmal 3% den bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von. 4 Mrd. EUR.

 

Sollten Sie Interesse an dem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung und unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Vorbereitung einer Antragstellung.