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Anpassung des deutschen Rechts an die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Der Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes wurde am 10. Juli 2026 vom Bundesrat angenommen. Somit verbleibt nur noch die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt, damit das deutsche Recht ab dem allgemeinen Anwendungsbeginn der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation – VO(EU) 2025/40) am 12. August 2026 mit der EU-weit geltenden Verordnung übereinstimmt. Ab dann dürfen innerhalb der EU nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die den Vorgaben der Verordnung entsprechen, Sorge hierfür zu tragen hat der Erzeuger der Verpackungen.  

Auf Unternehmen kommen nun vielfältige regulatorische Anforderungen zu, die eine Abstimmung in der Wertschöpfungskette zum Teil erfordern: Wer der Erzeuger der Verpackungen ist, sollte innerhalb der Lieferkette abgestimmt werden, sodass ein einheitliches Verständnis über die jeweiligen Pflichten herrscht und keine unbeabsichtigten Lücken hinsichtlich der PPWR-Konformität entstehen. Auch für die Erstellung der vom Erzeuger verlangten technischen Dokumentation und Konformitätserklärung ist die Kommunikation innerhalb der Lieferkette unerlässlich, da die benötigten Informationen häufig den Lieferanten der Verpackungsmaterialien vorliegen und an den Erzeuger weitergegeben werden müssen. 

Um die verpflichtende Erzeugerkennzeichnung auf den Verpackungen sicherzustellen, muss gegebenenfalls innerhalb der Lieferkette zusammengearbeitet werden, wenn die Anpassungen bei Lieferanten in Auftrag gegeben oder von Kunden freigegeben werden müssen. Ebenfalls kann es sein, dass Kunden Anfragen zur Einhaltung der PPWR stellen, um ihren eigenen Sorgfaltspflichten nachzukommen. 

Mit der Anpassung des deutschen Verpackungsgesetzes an die PPWR ändert sich auch die bisherige Herstellerdefinition. Damit kann es sein, dass nun andere Akteure in der Wertschöpfungskette als bisher die Herstellerrolle übernehmen. Hersteller müssen sich in Deutschland im Verpackungsregister LUCID registrieren und ihre Systembeteiligung anpassen.  Die ZSVR, Betreiberin von LUCID, warnt vor Vertriebsverboten, wenn dies nicht rechtzeitig erfolgt. 

Für viele Unternehmen bleibt es daher höchst relevant, ihre Rollen hinsichtlich der PPWR zu bestimmen, die Verpackungen hinsichtlich der Stoffbeschränkungen und Kennzeichnungspflichten zu überprüfen und anzupassen, sowie im Falle der Herstellerrolle ihre Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zu erfüllen. 

Gerne unterstützt envistra im Rahmen einer Prozessbegleitung dabei, die notwendigen nächsten Schritte zu analysieren und mit Ihren Kunden und Lieferanten abzustimmen, sowie im nächsten Schritt die notwendigen Informationen zusammenzutragen und bis hin zur Konformitätserklärung zusammenzuführen und Lösungen zur Anpassungen der Verpackungen umzusetzen. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch gerne bei allen weiteren Anforderungen aus der PPWR in den kommenden Jahren.