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Anpassung der Anforderungen an Verpackungen durch die PPWR ab Sommer dieses Jahres

Die am 11. Februar 2025 in Kraft getretene Packaging und Packaging Waste Regulation (VO (EU) 2025/40 - PPWR) ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und führt zu einer Anpassung des deutschen Verpackungsgesetzes. Ziel der Verordnung ist es, den Verpackungsverbrauch in der EU zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit der Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Am 17. November veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit seinen Referentenentwurf für das Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40, mit dem das deutsche Recht an die neuen europäischen Vorgaben angepasst werden soll. 

In der EU ansässige und in die EU importierende Unternehmen (diese müssen einen Bevollmächtigten benennen) sind verpflichtet, die Vorgaben der PPWR für alle Verpackungen, die in der EU auf den Markt gebracht werden, umzusetzen. Verpackungen im Sinne der Verordnung sind dabei Gegenstände, unabhängig davon, aus welchen Materialien sie gefertigt sind, die zur Nutzung durch einen Wirtschaftsakteur zur Aufnahme oder zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Produkten an einen anderen Wirtschaftsakteur oder an einen Endabnehmer bestimmt sind und aufgrund ihrer Funktion, ihres Materials und ihrer Gestaltung nach Verpackungsformat differenziert werden können. Die spezifischen Vorgaben der PPWR richten sich an unterschiedliche Wirtschaftsakteure, die die PPWR definiert. Besonders relevant ist dabei die Abgrenzung zwischen Erzeugern und Herstellern. Viele Unternehmen fragen sich, welche dieser Rollen sie wann einnehmen und welche Pflichten sie zu erfüllen haben. 

Darüber muss sich schnell Klarheit verschafft werden, denn die allgemeine Anwendung der PPWR startet am 12. August 2026 und ab diesem Zeitpunkt sind auch die ersten Anforderungen der PPWR zu erfüllen. Dann gilt es, für alle Verpackungen, die auf den Markt gebracht werden, technische Dokumentationen durchzuführen und für die Erfüllung der Anforderungen aus Artikeln fünf bis zwölf der PPWR mittels Konformitätserklärungen nachzuweisen. Dazu zählt auch der Nachweis, dass die Verpackungen Beschränkungen für besorgniserregende Stoffe einhalten. Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen insbesondere auch Höchstgrenzen für PFAS einhalten. 

Gerne begleiten wir Sie prozessual bei der Umsetzung der PPWR. Wir unterstützen Sie bei der Konformitätsprüfung der von Ihnen genutzten Verpackungsmaterialien, sowie der Umstellung nicht-konformer Verpackungen, Durchführung der technischen Bewertungen und der Dokumentationen bis zum zwölften August 2026. Zur Einhaltung des straffen Zeitplans bis zur Geltung der PPWR beraten wir Sie und Ihre IT-Abteilung hinsichtlich der Sammlung, Dokumentation und Auswertung aller relevanten Daten im vorgegebenen Zeitraum und unterstützen Sie im Kontakt mit Ihren Zulieferern, um die Konformität der gelieferten Verpackungen mit den Vorgaben der PPWR zu klären. 

Wie die Umsetzung der PPWR im Detail ausgestaltet sein soll, ist bisher offen. Die EU-Kommission plant, durch die Veröffentlichung von FAQ einige Punkte nachzuschärfen. Auch bleibt abzuwarten, ob Änderungen am Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgenommen werden. 

 

Sollten Sie Fragen bezüglich unserer Unterstützungsangebote hinsichtlich der Packaging and Packaging Waste Regulation haben, kommen Sie gerne auf uns zu!