Die Europäische Kommission hat am 10.12.2025 mit dem Umweltomnibus ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften im Bereich Industrieemissionen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Geplant sind dabei Streichungen und Vereinfachungen von Regelungen, die in der im Jahr 2024 in Kraft getretenen IED-Novelle (Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen) enthalten sind. Das Kernziel ist eine Entlastung der Industrie im Hinblick auf die Umweltanforderungen, ohne die zentralen Umweltziele zu vernachlässigen.
Mit dem Vorschlag (COM (2025) 986 der Europäischen Kommission) wird unter anderem die Verpflichtung zur Einführung von Umweltmanagementsystemen (UMS) angesprochen. In der Folge werden Unternehmen, die Anlagen betreiben, die nach der Industrieemissionsrichtlinie (IED) genehmigungspflichtig sind, drei Jahre mehr Zeit (Juli 2030 statt Juli 2027) bis zur ersten externen Überprüfung des UMS erhalten. Weitere Vereinfachungen beinhalten den Wegfall der Pflicht zur Entwicklung von Transformationsplänen oder die Möglichkeit des IED-UMS-Audits im Rahmen anderer Systeme, wie der ISO 14001 oder EMAS, abzuwickeln.
Im selben Zuge schreitet die nationale Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie voran. Das Bundeskabinett hat sich darauf geeinigt, die Vereinfachungen aus dem EU-Umwelt-Omnibus bereits in die nationale Umsetzung einfließen zu lassen. Das am 21.01.2026 im Kabinett beschlossene Gesetz liegt nun dem Bundestag vor und muss anschließend mit der dazugehörigen Verordnung zur Umsetzung der IED den Bundesrat passieren.
Weiterhin gilt, dass die IED-Richtlinie bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Der Umsetzungszeitraum wird damit nicht verlängert, somit bleiben verschiedenste Anforderungen an die betroffenen Anlagen bestehen. Dies umfasst im Wesentlichen die Einhaltung strengerer Grenzwerte und die Umsetzung des Umweltmanagementsystems gem. Anforderungen aus den BVT-Merkblättern und der zukünftigen 45. BImSchV. Bei wesentlichen genehmigungsrechtlichen Änderungen und neu angestrebten BImSch-Verfahren wird die Umsetzung des Umweltmanagementsystems ab Sommer 2026 Voraussetzung für ein bewilligungsfähiges Verfahren.