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Schutzschild für vom Krieg betroffene deutsche Unternehmen

Neben den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie belastet auch der russische Angriffskrieg in der Ukraine deutsche Unternehmen nicht unerheblich. Um die Liquidität von wirtschaftlich besonders betroffenen Unternehmen kurzfristig zu sichern, richtet die Bundesregierung ein Hilfsprogramm ein.

Als beihilferechtliche Grundlage für das aus fünf Säulen bestehende Wirtschaftsprogramm soll das Temporary Crisis Framework (TCF) der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen dienen, welches bis zum 31.12.2022 befristet und degressiv angesetzt wurde. Die Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung teilweise bereits als „startklar“ bezeichnet, eine endgültige beihilferechtliche Prüfung beziehungsweise Genehmigung durch die EU-Kommission steht hingegen noch aus. Erhebliche Bedenken bestehen insoweit allerdings nicht.

Konkrete Maßnahmen

1. Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten

Unternehmen, die durch die gestiegenen Energiekosten bei Gas und Strom starkbelastet sind, soll unter bestimmten Voraussetzungen ein Kostenzuschuss gewährt werden. Als Zeitraum für die Maßnahme ist zunächst Februar bis September 2022angedacht. Die Maßnahme soll auch verhindern, dass die geförderten Unternehmen die Mehrkosten vollständig an ihre Kund*innen weitergeben.

Der Zuschuss wird aus drei Förderstufen bestehen:

  1. 30% der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. € erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gem. dem KUEBLL-Anhang angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
  2. Bis zu 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. € erhalten Unternehmen, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
  3. Bis zu 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. € erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.

Die prozentuale Förderung wird im Juli einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen.

2. KFW-Kreditprogramm

Um Liquiditätsengpässe zu überbrücken, ist ein KfW-Programm zur Unterstützung betroffener Unternehmen aufgesetzt worden. Das Programm umfasst zwei Komponenten, eines bzgl. der Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken (sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“), eines bzgl. individueller, großvolumiger Konsortialfinanzierungen (sog. „Konsortialfinanzierung mit substantieller Risikoübernahme“).

3. Bürgschaftsprogramm

Der Bund plant ferner die Programme bei Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm bis Ende 2022 zu erweitern, um betroffene Unternehmen beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen.

4. Eigen- und Hybridkapitalhilfen

Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen sollen im Bedarfsfall branchenübergreifend für große Unternehmen der Realwirtschaft bereitgestellt werden, wenn diese aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und eine Gefährdung des Bestandes des Unternehmens erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte.

5. Unterstützung von Energieunternehmen bei Liquiditätsengpässen

Solche Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, sollen durch ein spezielles Finanzierungsprogrammunterstützt werden, wenn es zu Liquiditätsengpässen kommen sollte.

Haben Sie Fragen zum Schutzschild der Bundesregierung? Gerne Informieren wir Sie hinsichtlich des aktuellen Umsetzungsstandes oder der konkreten Voraussetzungen. Kommen Sie jederzeit auf uns zu.