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Entlastungspaket

Am 3. September hat der Koalitionsausschuss ein Maßnahmenpaket „zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“ beschlossen. Im Folgenden stellen wir die für Unternehmen wichtigsten Punkte dar:

a. Entkopplung von Erdgaspreisen

Neben den Maßnahmen zur europaweiten Einsparung von Gas und Strom soll eine Reformierung des Strommarktes hin zu einer Entkopplung der Endkundenpreise für Strom vom steigenden Gaspreis geprüft werden. Aufgrund des EU-weiten Energiemarktes will Deutschland eine Änderung des Strommarktdesigns auf europäischer Ebene forcieren. Entsprechend werden derzeit Notfallmaßnamen auf dieser Ebene diskutiert, um die Energiepreise zu senken.

b. Übergewinnsteuer

Es werden Möglichkeiten zur Vermeidung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen diskutiert, die aktuell aufgrund des europäischen Strommarktdesigns deutlich über den üblichen Profiten liegen. Insbesondere sollen hinsichtlich der Erlöse/Preise Obergrenzen für sehr gewinnbringende Stromerzeugungstechniken gesetzt werden. Hintergrund der stark überhöhten Gewinne dieser Erzeugungstechniken ist das „Merit Order“-Prinzip, wonach innerhalb des europäischen Strommarktdesigns das teuerste Kraftwerk, welches für die Stromerzeugung gebraucht wird, den jeweiligen Preis für das gesamte Stromangebot bestimmt. Derzeit sind dies die Gaskraftwerke.

c. Steigenden Netzentgelte sollen mit Übergewinnsteuer ausgeglichen werden

Würden diese Gewinne zumindest teilweise abgeschöpft, würden finanzielle Ermessensräume hinsichtlich einer gezielten Entlastung für Verbraucher/-innen in Europa geschaffen. In Deutschland kann mit Hinblick auf die Abschöpfung dieser Zufallseinnahmen auf den Mechanismus der EEG-Umlage aufgebaut werden, indem am Spotmarkt ein Erlöshöchstwert festgelegt und die entsprechende Differenz zwischen Großhandelspreis und Erlösobergrenze an den Netzbetreiber übertragen wird („umgekehrter Weg der EEG-Umlage“). Weitere Maßnahmen zur Abschöpfung potenzieller Zufallseinnahmen auch außerhalb des Strommarktes werden derweil durch die Bundesregierung entwickelt.
Die sogenannten Redispatch-Kosten für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im Stromnetz sollen wegen der aktuell hohen Gaspreise zum 15. Oktober 2022 ebenfalls stark ansteigen. Die steigenden Redispatch-Kosten dürften ab dem 01. Januar 2023 zu stark steigende Übertragungsnetzentgelte führen, welche wiederum von den Stromkunden/-innen getragen werden müssen. Um diesen Kostenzuwachs zu verhindern, sollen die Stromnetzentgelte mit den abgeschöpften Zufallseinnahmen aus dem Strommarkt (Übergewinnsteuer) durch Bezuschussungen in gleicher Höhe ausgeglichen (siehe oben).

d. CO2-Preis soll 2023 nicht um 5 € steigen

Um die Gesellschaft nicht noch über die mächtig gestiegenen Energiepreise hinaus zu belasten, wird die eigentlich für den 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne CO2 im nationalen Brennstoffemissionshandel, auf den 1. Januar 2024 verschoben. Die für die darauffolgenden Jahre vorgesehenen, weiteren Erhöhungen der Kosten pro Tonne CO2 (insbesondere 2024 und 2025) werden ebenfalls um ein Jahr nach hinten verschoben.

e. Energiekostendämpfungsprogramm auch für nicht KUEBLL Unternehmen

Aufgrund hoher Energiekosten sind immer mehr Unternehmen auf Unterstützung im Bereich der Energiekostenreduktion angewiesen. Daraus resultierend wird ein Programm für solche energieintensiven Unternehmen aufgelegt, die zur Weitergabe gestiegenen Energiekosten nicht in der Lage sind. Außerdem soll eine Unterstützung in Form von Zuschüssen zu Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen folgen, um eine von russischen Gaslieferungen unabhängige Wirtschaft zu schaffen. Ferner wurde zugunsten der Unternehmen eine Verlängerung der derzeitig laufenden Hilfsprogramme (KfW Sonderprogramm (UBR); Erweiterungen der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme; Energiekostendämpfungsprogramm; Margining-Finanzierungsinstrument) bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen. Das Energiekostendämpfungsprogramm soll dabei zukünftig auch für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, welche nicht von der KUEBLL-Liste umfasst sind und der förderfähige Zeitraum bis Ende 2022 ausgeweitet werden.

f. Spitzensteuerausgleich soll um ein Jahr verlängert werden

Energieintensive Unternehmen werden weiterhin durch die einjährige Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs bei den Strom- und Energiesteuern unterstützt. Dafür sollen die hiervon profitierenden Unternehmen allerdings verpflichtet werden, Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauches zu ergreifen. Entlastet werden hierdurch bislang insgesamt ca. 9.000 energieintensive Unternehmen pro Jahr in einer Höhe von circa 1,7 Milliarden Euro.
 

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