Start/Aktuelles

Das Ende des Spitzenausgleichs?

Derzeit werden rund 9000 energieintensive Unternehmen durch den Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Zwar ist den meisten betroffenen Unternehmen bekannt, dass dieser Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetzes und § 55 des Energiesteuergesetzes zum Ende des Jahres 2023 ausläuft, jedoch hatten viel Unternehmen und Verbände, trotz oft geäußerter Kritik, auf eine weitere Verlängerung gehofft.  In dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027, welchen das Bundeskabinett am 05. Juli 2023 beschlossen hat, ist der Posten für den sog. Spitzenausgleich in Höhe von derzeit 1,7 Milliarden Euro nun nicht mehr enthalten.

Die Streichung des Spitzenausgleichs im Haushaltsentwurf der Bundesregierung wird von Verbänden und Journalisten derart gelesen, dass die bisherige Unterstützung ersatzlos entfallen soll. Auch Bundefinanzminister Christian Linder hatte darauf hingewiesen, dass er nicht plane eine beihilferechtliche Genehmigung des Spitzenausgleichs für 2024 bei der EU-Kommission zu beantragen.  Dies würde für viele Unternehmen eine Verzehnfachung der Strom- und Energiesteuerlast bedeuten. Entsprechend warnt Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), davor, dass das drohende Auslaufen des Spitzenausgleichs die ohnehin schon großen Unsicherheiten in Deutschlands energieintensiver Industrie enorm verstärken würde.

Allerdings scheint der Wegfall des Spitzenausgleichs nicht endgültig beschlossen zu sein. Auf Rückfrage des CDU-Abgeordneten Johannes Steiniger im Deutschen Bundestag, am 05.07.2023, ob die Bundesregierung die Entlastung von der Strom- und Energiesteuer durch den sog. Spitzenausgleich über das Jahr 2023 hinaus zu verlängern gedenke, antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel, dass für die Zeit ab 2024 mit einer Reform der Begünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Energie- und Stromsteuerrecht zu rechnen sei, „um zur Erreichung der Klimaschutzziele und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland beizutragen.“ Die Beratungen hierzu dauern, laut Hessel, jedoch noch an.

Ob ein Spitzenausgleich vergleichbar mit der heute geltenden Regelungssystematik auch über das Jahresende hinaus verlängert wird, scheint also noch nicht abschließend geklärt zu sein. Die Zeichen stehen aber wohl auf Reorganisation.

 

Sofern Sie Fragen bzgl. der Strom- und Energiesteuer und dem damit verbundenen Spitzenausgleich und seiner Entwicklung haben, zögern Sie nicht auf uns zuzukommen. Wir beraten Sie gerne!