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Aktuelle unionsweite Entwicklungen und künftige EU-Reformen (EU-ETS II, Konditionalitätsanforderungen, CBAM)

EU-Emissionshandels-Reform steht bevor – Kohlenstoffausstoß wird preisintensiver!

Nach Beschluss der Mitgliedstaaten im Februar, einigten sich Parlament und Rat letzte Woche auf die Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS II). Der Rat wird sich nun vor entsprechendem In-Kraft-Treten formal mit der vorgeschlagenen Thematik auseinandersetzen. Die Verschärfung des EU-ETS findet ihren Ursprung im „Fit-for-55-Klimapaket“, das bis 2030 eine unionsweite Verringerung des CO2-Ausstoßes um 55 Prozent erzielt (Vergleich zu 1990).

Der zweite Emissionshandel soll somit bis 2027 im Bereich Straßenverkehr und Gebäude eingeführt werden und soll ebenfalls verarbeitende Gewerbe und ihre fossilen Brennstoffe einbeziehen. Im Falle zu hoher künftiger Energiepreise, kann eine Verschiebung des ETS II auch bis 2028 erfolgen, um Bürger*innen vor zu hohen Kosten zu bewahren. Übersteigt der Preis eines Zertifikates 45 EUR, werden im Rahmen eines neuen Preisstabilitätsmechanismus 20 Millionen ETS II-Zertifikate zur Verfügung gestellt. Sollten ineffiziente Anlagen keine Effizienzmaßnahmen ergreifen, müssen sie mit entsprechenden Abzügen rechnen, während effiziente Unternehmen von der kostenlosen Zuweisung profitieren. Die kostenlose Vergabe von Zertifikaten an Industriesektoren wird wegen des CO2-Grenzwertes dennoch beendet. Sie sollen vielmehr vor einem Risiko der Kohlenstoffverschmutzung geschützt werden.

Die Gesamtheit der Emissionsrechte soll um 5,10 % verringert und mit Beginn 2028 sollen die Emissionsrechte jährlich um 5,38 % reduziert werden. Generell ist künftig eine enorme Herabsetzung der CO2-Zertifikate geplant. Bis 2030 soll eine Senkung um 62 % (Vergleich zu 2005) erfolgen. Das erneuerte EU-ETS wird auch dazu beitragen, die europäische Wirtschaft hin zur Klimaneutralität zu verändern.

Wie sich das EU-ETS II zum nationalen BEHG (nEHS) verhält, steht derzeit noch offen. Jedenfalls beabsichtigt die Bundesregierung eine Überprüfung und Anpassung des BEHG in der Weise, dass ein entsprechender Übergang auf den ETS II möglichst schonend erfolgen soll. Die konkreten Umsetzungen sind derweil nicht bestimmt. Eine grobe Aussicht auf mögliche Folgen kann mangels Erfahrungswerte im Rahmen dieses neuen Preisbildungsmechanismus (noch) nicht erfolgen.

 

Neue Anforderungen für CO2-Zertifikate – Sog. Konditionalitätsanforderungen erwarten Sie!

Betroffene Anlagen müssen in Zukunft sog. Konditionalitätsanforderungen verwirklichen, um den Erhalt kostenloser Zuteilungen weiterhin fördern zu können. Darunter fallen Energieaudits und Pläne zur Klimaneutralität. Außerdem können dem Fernwärmesektor in manchen Mitgliedstaaten zeitweilig kostenlose Zertifikate zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um eine Förderung der Investitionen in ihre Dekarbonisierung weiter auszubauen. Unterhändler einigten sich bereits auf entsprechende Ausnahmeregelungen für Stromerzeugungsanlagen zu verzichten und verbleibende Zertifikate an den EU-Modernisierungsfonds weiterzuleiten.

Diese politische Einigung von Europäischen Parlament und Rat ist bis zur finalen förmlichen Annahme beider Organe vorläufig.

 

Neues CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) für alle in die EU importierenden Unternehmen

Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich vorläufig vor dem Hintergrund der Bekämpfung des Klimawandels auf die Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Dieser soll schrittweise im Zeitraum 2026 bis 2034 eingeführt werden und wird ab dem 01. Oktober 2023 mit entsprechender Übergangsfrist für die Beschränkung der Pflichten der Importeure gültig sein.

Sinn und Zweck dieses Systems ist der Ausgleich der bestehenden Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem überwiegenden Kohlenstoffpreis der Zertifikate im ETS. Betroffen sind damit also die in die EU importierenden Unternehmen die letztlich dazu verpflichtet werden, CBAM-Zertifikate zu beziehen.

 

Sofern Sie Fragen bzgl. der EU-Reformen und ihrer entsprechenden Entwicklungen haben, zögern Sie nicht auf uns zuzukommen. Wir beraten Sie gerne!