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Vorschlag neue CSR-Richtlinie – Nachhaltigkeitskriterien im Lagebericht?

25. Mai 2021

Vorschlag neue CSR-Richtlinie – Nachhaltigkeitskriterien im Lagebericht?

Am 21.04.2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der CSR-Richtlinie (Corpora-te Sustainability Reporting Directive) vorgelegt. Der Lagebericht der Unternehmen wird danach erstmals um Informationen zur Nachhaltigkeit aufgestockt. Nachhaltigkeitsthemen werden damit in ihrer Bedeutung gestärkt und der Lagebericht wird um einen nichtfinanziellen Teil erweitert. Die nichtfinanzielle Berichterstattung soll positive Auswirkungen auf die Einhaltung der Grundrechte, den Schutz der Umwelt und der Gesellschaft haben.
Die externe Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte wird voraussichtlich im Kalenderjahr 2021 verabschiedet und bis Ende 2022 müssen die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen.

Die inhaltlich wohl wichtigste Änderung betrifft nach dem Vorschlag die deutliche Ausweitung der verpflichteten Unternehmen.

Ab 2023 soll der Lagebericht um eine nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß §§ 289b ff. HGB auf alle großen (§ 267 HGB) Kapitalgesellschaften sowie über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften erweitert werden. Betroffen sind folglich große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die min. zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Mitarbeiteranzahl größer 250,
  2. Bilanzsumme größer 20 Mio. €,
  3. Nettoumsatzerlöse von 40 Mio. €.

Ausgenommen von den Berichtspflichten sind kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), es sei denn, diese sind börsennotiert. Auf freiwilliger Basis können jedoch durch KMU vereinfachte Berichtsstandards angewendet werden.

Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts

Berichtet werden muss z.B. über soziale, Arbeitnehmer- und Umweltfragen, Menschenrechte, Bestechung und Korruption. In den Bericht gehören sämtliche nachhaltigkeitsbezogene Fakten, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und Ergebnis erforderlich sind. Der Bilanzeid wird auf den Nachhaltigkeitsbericht ausgeweitet, so dass die Geschäftsleitung auch für diesen die Verantwortung trägt.

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