Springe zum Inhalt
envistra

envistra

Energiekosten reduzieren, Energiemanagement, Nachhaltigkeit

  • Startseite
  • Unternehmen
    • Über uns
    • Unsere Standorte
  • Leistungen
    • Energiekostenreduktion
    • Managementsysteme
    • Energieeffizienz und Energieerfassung
    • Klimaschutz & CSR
    • Fördermittelberatung
    • Carbon Leakage
    • Energieausschreibung
  • Stellenangebote
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontaktadressen
    • Kontaktformular
  • envistrade

Quo vadis EEG-Umlage?

30. März 2022

Quo vadis EEG-Umlage?

Vorgezogenes Ende der EEG-Umlage

Die Bundesregierung hat am 08. März einen Gesetzentwurf des Wirtschaftsministers

Robert Habeck beschlossen, der die Verbraucher angesichts der horrenden

Energiepreise durch das Vorziehen der EEG-Umlagen-Abschaffung zu entlasten sucht.


Während die Abschaffung noch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen der Ampel-

Parteien für Anfang 2023 geplant war, soll die EEG-Umlage nun bereits ab dem 01. Juli

2022 auf 0 Cent / kWh reduziert werden. Die Förderung der Erneuerbaren Energien soll

dann nicht mehr durch die Umlage, sondern direkt aus dem Bundeshaushalt,

insbesondere durch die Einnahmen des nationalen Emissionshandels, finanziert

werden.


Das Ende der Besonderen Ausgleichsregelung?


Fraglich erscheint ferner, wie es mit der Antragstellung im Rahmen der Besonderen

Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes weitergeht. Da der Antrag auf

Umlagenbegrenzung stets für das Folgejahr zu stellen ist, entfällt möglicherweise die

Erforderlichkeit der Antragsstellung zum 30.06.2022. Dies gilt in jedem Fall nicht für die

Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Haftungsumlage, da diese Stand

heute nicht entfallen bzw. aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.


Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat insoweit bereits darauf hingewiesen,

dass sich das Antragsverfahren bezüglich der KWKG-Umlage und der Offshore-

Haftungsumlage in diesem Jahr nicht verändern wird.


Nutzen Sie jetzt unsere Erfahrung! Sprechen Sie unsere Experten an und wir finden

gemeinsam heraus, ob ein Antrag auf besondere Ausgleichsregelung für Ihr

Unternehmen sinnvoll ist.

Impressum | Datenschutz | Kontakt

Logo  

envistra GmbH
euronova CAMPUS (Gebäude 12/Kubus)

Hans-Böckler-Straße 163, 50354 Hürth
info@envistra.de
+49 2233 619 210 00
+49 2233 619 210 09

Stolz präsentiert von WordPress | Theme: BusiCare von SpiceThemes