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Neues Klimaschutzgesetz durch Historischen Klimabeschluss des BVerfG

25. Mai 2021

Neues Klimaschutzgesetz durch Historischen Klimabeschluss des BVerfG

Warum dem Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz nicht genügte


Gegen das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) hatten mehrere Klimaschützer, unter anderem der Fridays for Future Bewegung angehörend, Verfassungsbeschwerde eingelegt und waren teilweise damit erfolgreich. Das Gericht hat am 29.04.2021 entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen und das Gesetz damit zu kurz greift. Es stellte die teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes fest. Das Ziel aus dem KSG, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren, hat das BVerfG nicht kritisiert. Allerdings, dass in diesem Gesetz nicht genauer festgelegt ist, wie man nach 2030 mit der Reduktion der Treibhausgase fortfahren will, um dann bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.


Mit dieser Entscheidung hat das BVerfG klar gemacht, dass ältere Generationen nicht auf dem Rücken der jüngeren Generation das CO₂-Budget weiter aufbrauchen dürfen. Die in Art 20 a des Grundgesetztes verankerte Verantwortung für die zukünftigen Generationen umfasst den Anstieg der globalen Durch-schnittstemperatur – dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend – auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, so das Gericht. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Der Gesetzgeber soll nun bis zum 31.12.2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher regeln.


Gesetzesentwurf Novelle Klimaschutzgesetz


Als Reaktion auf die Entscheidung drückten Umweltministerin Svenja Schulze und Vizekanzler Olaf Scholz aufs Tempo und legten kurzfristig am 05.05. Eckpunkte für ein neues Klimaschutzgesetz vor. Der Gesetzesentwurf zum Klimagesetz wurde nur einen Tag später, am 06.05. veröffentlicht und wurde schon am 12.05. im Kabinett beschlossen.


Ziele bis 2030


Laut Entwurf soll sich Deutschland dazu verpflichten, bis zum Jahr 2030 mindestens 65 und bis 2040 mindestens 88% CO₂ im Vergleich zu 1990 einzusparen. Bisher waren 55% bis 2030 geplant. In 2045 soll Deutschland klimaneutral sein, sodass dann in den Folgejahren negative Emissionen erreicht werden.
Vorschläge, wie die Minderungen umgesetzt werden sollen, enthält der Entwurf nicht. Damit ist auch (noch) nicht klar, welche konkreten Auswirkungen die Novelle des Klimaschutzgesetzes für Unternehmen hat und zu welchem Zeitpunkt welche Sektoren klimaneutral werden sollen.

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