26. Oktober 2021 Geplante Novellierung EEW ab 01.11.2021 Die seit dem 1. Quartal 2019 aktive Bundesförderung für Energieeffizienz in derWirtschaft (EEW) bündelt zuvor unabhängig voneinander verwaltete Programme ineinem zentralen Förderprogramm mit modularer Struktur. Bis September 2021 wurde indiesem Programm bei über 32.200 gestellten Förderanträgen ein Förderzuschuss inHöhe von über 615 Mio. Euro bewilligt. Zum 01.11.2021 ist eine Novellierung desProgramms geplant, wobei nachfolgend die wesentlichen voraussichtlichen Änderungendargestellt werden:• Erhöhung der maximal möglichen Fördersumme pro Vorhaben in den Modulen 2-4 von 10 Mio. Euro auf 15 Mio. Euro • Entfall der bisherigen Anforderung für Modul 3, dass die Betriebsstätte bzw. der jeweilige Unternehmensstandort bereits über ein zertifiziertes EnMS verfügen muss • Erhöhung des Förderdeckels für KMU auf 900€/tCO2 sowie Anpassung der CO2-Faktoren zugunsten von Stromeffizienz und Elektrifizierung in Modul 4 • Erhöhung der Förderrate für Maßnahmen zur außerbetrieblichenAbwärmenutzung auf 40% bzw. 50% für KMU • Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in Modul 4 • Förderung der Erstellung von Transformationskonzepten mit 50% derförderfähigen Kosten (60% für KMU)